Wechsellaufsysteme und die 2/6-Regel
Nach Auskunft meines Landratsamtes (Heilbronn) zählt ein Wechsellaufsystem mit einem Kaliber kleiner als das Pistolenkaliber nicht im Sinne des Erwerbsstreckungsgebots.Aber Achtung: Soweit ich im Internet gelesen habe "verbraucht" ein Wechsellaufsystem trotzdem einen Pistolenplatz im Tresor (wichtig, falls der nur eine begrenzte Pistolenzahl erlaubt).
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