Joghurt's Techblog

Bedürfnisse und Voreinträge und die 2/6-Regel

Frage an mein Landratsamt, die für mich zuständige Waffenbehörde:
"[...] letzt ist bei uns im Training zur 2/6-Regel noch eine Frage aufgekommen:
Soweit ich weiß soll die Regel ja verhindern, dass man innerhalb eines halben Jahres mehr als zwei Waffen kauft, die ein Bedürfnis voraussetzen.

Meine Frage ist nun, wie sich das aus Ihrer Sicht darstellt:
  • Darf ich nur zwei Bedürfnisse innerhalb eines halben Jahres beantragen (die dann bewilligt werden),
  • oder kann ich beliebig viele Bedürfnisse beantrage, bekomme aber nur zwei Voreinträge in die WBK (falls ich Waffen für die grüne WBK kaufen will)
  • oder bekomme ich auch mehr als zwei Voreinträge und darf nur einfach den abschließenden Kauf einer dritten Waffe in dem Zeitraum nicht tätigen?"
Antwort:
"in dem Fall ist Ihre dritte Möglichkeit korrekt.
Sie bekommen auch mehr als zwei Voreinträge im Halbjahr, Sie dürfen nur nicht mehr als 2 Waffen im Halbjahr erwerben.
Ein Voreintrag ist ja nur die Erwerbsberechtigung und ein Jahr gültig.
"